AGB

Diese AGB beziehen sich auf die Dienstleistung des Tätowierens, die wir in unserem Studio erbringen.www.merakiink.de
 
Stand: November 2024
 
 
1.1 Diese AGB dienen der Regelung der vertraglichen Beziehung zwischen Dir und Meraki Ink, Mittelweg 19, 37154 Northeim und finden Anwendung auf sämtliche von uns erbrachten Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, dem individuellen Entwurf, das Zeichnen und das Stechen von Tätowierungen in unserem Studio.
 
1.2 Voraussetzung für das Stechen einer Tätowierung ist, dass du bereits 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig bist. Vor dem Tätowiertermin muss jeder Kunde/in zum Nachweis seiner Volljährigkeit einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen und eine Einverständniserklärung ausfüllen. Der Kunde/in verpflichtet sich, seiner Informationspflicht nachzukommen, indem er diese wahrheitsgemäß ausfüllt und unterschreibt. Dabei werden sämtliche Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
 
1.2.1 Sollte der Kunde/in die Einverständniserklärung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt haben, haftet er für alle eventuellen Schäden die ihm selbst, dem Studio oder dem Personal entstehen.
 
1.3 Personen die unter Betreuung stehen, werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers/in nur dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich  betreuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zur Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher eventuell vorhandener weiterer abwesenden Betreuer ebenfalls schriftlich erklärt.
 
2.     Terminbuchung
 
2.1. Du kannst einen unverbindlichen Beratungstermin online über die Website, per Mail, telefonisch oder persönlich im Studio vereinbaren.
 
2.2. Deinen Termin zum Stechen einer Tätowierung kannst du direkt im Anschluss einer Beratung bei deinem gewünschten Tätowierer/in buchen, über unsere Website, per Mail oder telefonisch.

2.3. Deinen im Leistungsumfang enthaltenen Nachsorgetermin kannst du entweder per Mail oder telefonisch vereinbaren.
 
3.     Vertragsabschluss und Ablehnungsgründe
 
3.1. Der Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn du eine Tätowierung gemäß Ziffer 2.2 in Auftrag gibst und wir deinen Termin zum Stechen der Tätowierung bestätigt haben. Mit der Beauftragung ist eine Anzahlung zu entrichten. (4.6.)
 
3.2. Wir behalten uns vor, die Annahme deines Auftrages aufgrund der Art des Motivs oder der Körperstelle abzulehnen. Dies gilt insbesondere der Motive, die rechtswidrig sind. Sollten Worte, Zitate oder Slogans in einer uns unbekannten Fremdsprache tätowiert werden, behalten wir es uns vor zuerst die Übersetzung/bzw. die Bedeutung zu prüfen. Die letzte Entscheidung zu Umsetzung eines Motiv liegt stets beim Tätowierer/in.
 
3.3. Der/ Die  Kunde/in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einverständniserklärung auszufüllen. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich dazu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
 
3.4. Wir behalten uns außerdem vor, trotz bereits geleisteter Anzahlung, das Stechen der Tätowierung nicht durchzuführen, wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss andere Substanzen stehst, die deine Wahrnehmung, den freien Willen oder das Urteilsvermögen einschränken. Eine Verletzung oder Reizung an der zu tätowierenden Stelle ist. Du Medikamente nimmst, die die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflusst. Du Oberflächenahnästetika auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen hast. Du unter einer Wundheilungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV, Hepatitis C oder ähnlichen Infektions- oder Immunkrankheiten leidest. Du schwanger bist oder stillst. Du in einem für uns unzumutbaren hygienischen Zustand zum Termin erscheinst. Du dich unangemessen auf eine Art und Weise verhältst, welche die erfolgreiche Durchführung des Tätowierens gefährdet oder du dich unangemessen und/oder diskriminierend uns oder unserer Kundschaft gegenüber verhältst.
 
3.5. Ab einer Verspätung von 15 Minuten nach deinem vereinbarten Termin, behalten wir es uns vor den Termin ausfallen zu lassen.
 
3.6. Wir behalten uns vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/oder abzusagen.
 
4.    Kosten und Leistungsabrechnung
 
4.1. Die Kosten für das Stechen einer Tätowierung bemessen sich nach Aufwand, Größe und Körperstelle des Motivs. Dies kann variieren aufgrund von eventuellen Veränderungen der Vorlage, dem technischen Schwierigkeitsgrad und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand.
 
4.2. Aufgrund des Beratungs- und Arbeitsaufwandes liegt der Mindestpreis einer Tätowierung bei 120€.
 
4.3. Wir werden dir innerhalb einer Beratung einen voraussichtlichen Kostenvoranschlag geben. Dies ist nur ein Kostenvoranschlag und nicht der endgültige Preis. Sollten am Termin zum Tätowieren noch Änderungen bezüglich des Motivs oder er Körperstelle auftreten oder sollte sich die Tätowierung aus verschiedenen Gründen als aufwendiger gestalten, kann sich der Preis für die Tätowierung erhöhen.
 
4.4. Die Bezahlung des Sitzungspreises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in bar oder per EC-Karte. Dies ist im Vorfeld mit dem entsprechenden Artist abzuklären. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
 
4.5. Der Gesamtpreis für die Tätowierung versteht sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4.6. Bei der Beauftragung einer Tätowierung ist durch dich eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50€ bis maximal 100€ zu leisten. Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem Termin per Überweisung zu leisten oder persönlich im Studio vorbeizubringen. Die Anzahlung wird am letzten Termin der Fertigstellung der Tätowierung mit dem Gesamtpreis verrechnet.
 

4.7. Die geleistete Anzahlung verfällt in voller Höhe bei:
unentschuldigtem Nichterscheinen zum Tätowierteren
Nicht fristgerechter Absage/Verschieben des Termins (72 Stunden vor dem Termin)
Wenn der Termin aufgrund nicht im Vorfeld genannter Erkrankungen oder Ausschlüsse nach 3.4. nicht stattfinden kann.
 
4.8. Bei fristgerechter Absage wird die Anzahlung in Form einer Gutschrift erstattet. Eine Barauszahlung ist zu keinem Zeitpunkt möglich.
 
4.7. Sollte die fertiggestellte Tätowierung einen Nachstichtermin erfordern, wird dieser kostenfrei vergeben, insofern:
der Kunde seine Tätowierung persönlich oder per Foto innerhalb der ersten 6-8 Wochen vorzeigt.
Die Nacharbeiten nicht auf unsachgemäße Behandlung in der Abheilungsphase zurückzuführen sind. Der Kunde erhält eine Pflegeanleitung wie eine sachgemäße Nachbehandlung der frischen Tätowierung erfolgen sollte.
 
 
5. Leistungsumfang Tätowierung
 
5.1 Wir beraten Dich hinsichtlich der Wahl Deines Motivs sowie der Körperstelle. Dies umfasst auch die individuelle Erstellung Deines Wunschmotivs. Außerdem werden wir dich auch über mögliche optische Abweichungen zwischen der Motivskizze auf Papier und dem Endergebnis auf Deiner Haut aufklären und informieren.

5.2 Wir verwenden ausschließlich REACH konforme Farben. Die Anforderungen an Tattoofarben werden seit dem 4. Januar 2022 durch einen Artikel in Anhang VII der REACH-Verordnung geregelt. Über Verbote und Grenzwerte erstreckt sich die Regulierung auf 4.000 unterschiedliche Stoffe. Aufgrund der Vielzahl der Stoffe können aber auch wir leider nicht vollständig ausschließen, dass es in Einzelfällen zur Überschreitung von Grenzwerten kommen kann. Außerdem können wir keine Garantie für das Farbergebnis übernehmen.

5.3 Hygiene ist beim Tätowieren selbstverständlich: Überall, wo möglich, verwenden wir Einwegmaterialien, welche für Dich geöffnet und nach Nutzung entsorgt werden. Alle benutzten Arbeitsflächen werden vor und nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert. 

5.4 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es während oder nach dem Stechen einer Tätowierung zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Aus diesem Grund lassen wir von dir vor Beginn der Tätowierung von einen Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung ausfüllen. Diese werden im persönlichen Gespräch mit Dir besprochen und es wird geprüft, ob Du aufgrund Deines gesundheitlichen Zustands vorab einen Arzt zurate ziehen solltest. Außerdem erhältst Du eine eingehende, kundenindividuelle mündliche Beratung zu den bestehenden Risiken und spezifischen Gefahren sowie zu der Vermeidung von Risiken im Anschluss Deiner Tätowierung durch die richtige Pflege der Wunde. Diese mündliche Beratung ist insbesondere dann verpflichtend, solltest Du noch nicht tätowiert sein. In jedem Fall erklärst Du Dich mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung mit der Tätowierung und den damit einhergehenden Risiken einverstanden.
 
5.5  Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. 
 
 
5.6 Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung bei laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. 
 
5.7  Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

6. Kündigung

Sofern Du von Deinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch machst, nachdem wir bereits mit dem Stechen der Tätowierung begonnen haben, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Kündigungsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.
 
7. Abnahme
 
Du kannst die Abnahme nicht wegen leichter optischer Abweichungen der Tätowierung von der Tätowiervorlage ablehnen, wie sie im Rahmen des Aufklärungsgesprächs besprochen und im schriftlich überreichten Aufklärungsbogen erläutert worden sind (insbesondere aber nicht abschließend: leichte Abweichung in Bezug auf Form und Farbe, die aufgrund der kundenindividuellen Beschaffenheit des Bindegewebes, der Hautfarbe oder ungewollter Bewegungen des Kunden während der Tätowierung etc. entstehen können und außerhalb der Sphäre unserer Tätowierer/in liegen).
 
 
8. Geistiges Eigentum
 
8.1 Die von uns angebotenen Leistungen, insbesondere aber nicht abschließend die individuellen Anfertigungen von Entwürfen, Skizzen, Vorlagen („Werke“) sind urheberrechtlich geschützt, sodass uns an diesen Werken entsprechende Rechte zustehen. Eine Mitnahme der Werke oder die Anfertigung einer Fotografie des Werks zum Zwecke der Tätowierung durch einen anderen Tätowierer sind nicht zulässig.
 
8.2  Sofern Du uns hierfür Deine ausdrückliche Einwilligung erteilt hast, behalten wir uns vor, ein Foto Deiner fertiggestellten Tätowierung auf unserer Website und/oder Social Media Plattformen zu veröffentlichen.
 

9. Haftungsbeschränkung
 
9.1 Bei dem Stechen einer Tätowierung handelt es sich rechtlich um eine nach § 223 StGB strafbare Körperverletzung. Mit Unterzeichnung der Einwilligungserklärung vor dem Beginn der Tätowierung stimmst Du dem Stechen der Tätowierung ausdrücklich zu, sodass die Rechtswidrigkeit entfällt (§ 228 StGB).

9.2.  Wir haften nicht für Schäden oder eventuelle Komplikationen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere:
– wenn der Schaden auf den von Dir gelieferten Informationen zu physischen, medizinischen oder medikamentösen Voraussetzungen oder zu Deinen Aktivitäten außerhalb des Studios, welche die Nachsorge beeinflussen können, beruht und sich diese als unzutreffende herausstellen;
– wenn sich der Schaden darauf zurückführen lässt, dass Du unsere Pflegehinweise zur Nachbehandlung Deiner Tätowierung nicht eingehalten hast.

9.3. Gleich aus welchen Rechtsgründen haften wir nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.

9.4. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.5.  Wir übernehmen keine Haftung für deine Garderobe, weder bei Verlust noch bei Verschmutzung und/oder Beschädigung während des Tätowierens.

10. Datenschutz

Alle von Dir angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Die Regelungen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt. Diese erhältst Du über unsere Website unter und durch deinen Tätowierer/in im Studio.
 
11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollte haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
 
12. Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung Deiner Interessen nach Treu und Glauben zumutbar sind. Die aktualisierten AGB gelten ausschließlich für Termine gemäß Ziffer 6.1., die nach dem Inkrafttreten der AGB vereinbart werden. Sie haben keine rückwirkende Geltung für Termine, die vor dem Inkrafttreten vereinbart oder durchgeführt worden sind. Die AGB werden von uns gespeichert und können von Dir jederzeit angefragt werden.
 
17. Schlussbestimmungen

 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Diese AGB sowie alle Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Pflichten (vertraglich und/oder außervertraglich), die aus denselben oder mit ihrem Vertragsgegenstand oder mit dem Abschluss derselben resultieren, werden durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen geregelt. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird